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Anfänge

Erste Erwähnungen

 

Die älteste heute bekannte Nachricht über Schützen in Wasserleben enthält ein Vernehmungsprotokoll des Reichskammergerichts in Speyer aus dem Jahr 15861).


In dem Verfahren geht es um die Klärung von Weiderechten der Komturei Langeln auf der Feldflur von Wasserleben. Unter anderem werden dabei Aussagen von Einwohnern erwähnt, die sich auf die Unterscheidung von Pfingstanger und „Drögem Anger“ beziehen. Letzterer, auch „Genseweide“ genannt, lag westlich vor dem Dorf nach Osterwieck zu; der damals 60jährige Bauer Heinrich Bunke aus Wasserleben nennt ihn den „dörren anger bei der vogelruthe“, Kurt Veit beschreibt dessen Lage vom Pfingstanger aus gesehen mit „...jenseit Waterlehr bei der Vogelstangen“2).

An dieser Vogelrute oder -stange war der Vogel oder Papagei befestigt, auf den die Schützen beim Pfingstschießen zielten. 

 

Schützen muss es in Wasserleben also spätestens seit den 1570er, 1580er Jahren gegeben haben. 

 

Einige Jahrzehnte später erwähnen die Wernigeröder Amtsrechnungen von 1604-1605 diese Schützen tatsächlich, die aus der Amtskasse einen Zuschuss erhielten, ebenso 1605-1606, als sie ausdrücklich als die „...schutzen zu Wasserleer, so mitt langen röhren nach der Scheibe schissen.“3) bezeichnet werden.


Eduard Jacobs, der sich intensiv mit der Geschichte des Schützenwesens in der Grafschaft Wernigerode4) und speziell in Veckenstedt5) beschäftigt hat, berichtet von einer Sebastiansbruderschaft in Veckenstedt, in der vor der Reformation die Schützen des Dorfes organisiert waren6)

Nach dem Heiligen Sebastian benannt, nahmen diese Bruderschaften in ihren Orten karitative und/oder Verteidigungsaufgaben wahr. 

Aufgrund der in allen Dörfern der Grafschaft ähnlichen Verhältnisse, wäre es denkbar, dass es auch in Wasserleben vor der Reformation um 15257) eine Sebastiansbruderschaft gegeben hat, beweisen lässt sich das wegen fehlender Quellen allerdings nicht. 


Die älteste heute vorliegende Urkunde, die sich direkt mit den Schützen befasst, stammt aus dem Jahr 16658).

zur Ersterwähnung

 

Darin ermahnt der gräfliche Amtmann Johann Spieß die Wasserleber Geschworenen sicherzustellen, dass die Einwohner des Dorfes die Schützen bei ihren Aktivitäten nicht stören.

Ob dieses Schreiben den gewünschten Erfolg hatte und tatsächlich damit aufgehört wurde, die Schützen „…mit hämischen Undt zum theil Schmeheworten … Zu Verdriesen …“, und warum eine solche Ermahnung überhaupt nötig war ist unbekannt.

 

Die Quellen berichten über das Schützenwesen vom 17. bis 19. Jahrhundert wenig. Ein Vorfall findet allerdings ausführliche Beachtung: das doppelte Pfingstschießen von 17349). Ein Jahr später wurde daraufhin eine neue Schützenordnung erlassen10).

zur Schützenordnung von 1735

 


 

Quellen und Literatur

1) Jacobs, Eduard: Pfingstänger oder Pfingstwiesen am Nordharz, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde, 35. Jahrgang, 1902, S. 253-259 (Original des Protokolls z.Zt. [2023] im Landesarchiv Sachsen-Anhalt für die Benutzung gesperrt)

2) zitiert nach Jacobs, Eduard: Pfingstänger oder Pfingstwiesen am Nordharz, in: Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde, 35. Jahrgang, 1902, S. 255

3) zitiert nach Jacobs, Eduard: Übersichtliche Geschichte des Schützenwesens in der Grafschaft Wernigerode, Wernigerode, 1886, S. 34, Anm. 86

4) Jacobs, Eduard: Übersichtliche Geschichte des Schützenwesens in der Grafschaft Wernigerode, Wernigerode, 1886

5) Jacobs, Eduard: Geschichte des Schützenwesens zu Veckenstedt, 1546-1906, Wernigerode, 1906

6) ebd., S. 9

7) Überblick über die Geschichte von Wasserleben, Abschrift aus dem handschriftlichen Nachlass des Archivrats Jacobs, Wernigerode, unveröffentlichte Maschinenabschrift, Wasserleben, 1935, S. 42

8) Landesarchiv Sachsen-Anhalt, MD, HA B 98, Fach 4-7 Nr. 33, Schützenwesen in der Grafschaft Wernigerode 1665, Blatt 1r 

9) ebd., Blatt 7r - 15r

10) ebd., Blatt 16r - 17r